Post #3885150
2026-07-17 11:57 UTC
News aus Karlsruhe: Wer eine Wohnung in einer WEG hat, kann von seiner WEG in aller Regel verlangen, dass sie dem Einbau einer Klimaanlage zustimmt - auch wenn dazu durch die Außenwand gebohrt werden muss. Das hat der BGH entschieden:
https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2026/2026130.html
Insbesondere möglicher Lärm ist normalerweise kein Argument dagegen: Das kann und muss ggf. später beim Betrieb der AC geklärt werden.
Das sind sehr gute Nachrichten für alle, die ihre Wohnungen an die Klimakatastrophe anpassen möchten!
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