Post #3884167
2026-07-16 04:51 UTC
Eine Leihmutter mieten wäre in D nicht legal.
Leihmütter und ein Paar, das sie beschäftigt, werden in D aber nicht bestraft, sondern nur etwaige Vermittler. Das Sorgerecht liegt primär bei ihr und ihrem Ehemann. Damit die Wunscheltern das Sorgerecht erhalten, ist in Deutschland zwingend eine Adoption des Kindes erforderlich (zB die Stiefkindadoption durch die Wunscheltern).
Internationale Leihmutterschaft: Das Kind im juristischen Niemandsland | Max-Planck-Gesellschaft https://share.google/ECLkheyzB7zx3zqlk
Replies (1)
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@Ruhrnalist@mastodon.social 2026-07-16 05:04
Wäre aber die von Jens Spahn angeheuerte Leihmutter auch ihre genetische Mutter, hätte deren (möglicher) Ehemann auch zunächst das Sorgerecht. Auch selbst wenn er von ihr getrennt lebt? Zudem wäre Spahn dann mit ihr verwand (Schwippschwager?). Offensichtlich war die Schwangerschaft minutös geplant, damit die Geburt in den USA in der Sommerpause des Bundestages stattfinden kann. In jedem Fall eine beträchtliche Doppelmoral. Damit gefundenes Fressen für rechte und linke (ich kauf mir mein Kind)