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@korporal@fedifreu.de

Post #3882326

2026-07-02 08:38 UTC

Individuelle Arbeits- oder einen Tarifverträge können übrigens eine abweichende Regelung von der Pflicht zur AU ab dem ersten Krankheitstag enthalten. Ab in die Gewerkschaft. Jetzt.

Replies (2)

  • @larsmb@mastodon.online 2026-07-02 10:31

    @korporal@fedifreu.de Schon. Was ich nicht verstehe bis jetzt - das konnten sie ja sowieso schon. Vorgeschrieben war ab Tag 4; aber Arbeitgeber durften sie früher verlangen. (Sie konnten sie also schon ab Tag 1 fordern, wie das neue Gesetz es tut.) Es war also vorher abstimmbar durch den AG - und bleibt es hinterher.

    Open ##4198952

  • @HeyRay@social.tchncs.de 2026-07-02 11:58

    @korporal@fedifreu.de bei mir so: ab 1. Tag, denn AG ist klein und zahlt die Umlage an die KK wodurch dann erstattet wird. Dieses „zeig mal das du wirklich krank bist“ kommt bei großen AG also aus Mißtrauen, bei kleinen aus Spargründen - Abwälzung von Kosten an die KK und Aufwand an die AN Und ohne Unterstützung ist man dem chancenlos ausgeliefert

    Open ##4198956