Post #3828707
2026-07-15 09:08 UTC
@Prak@hessen.social , was meinst Du mit Deinem Beitrag? Die Erstattung von 80/90% der Lohnkosten im Krankheitsfall wird durch entsprechende Abgaben zusätzlich vom AG gelöhnt. Bei AGn mit mehr als 30 ANn geht das anscheinend nicht mehr und die finanzieren das selber aus der Portokasse.
rechtsanwalt-krau.de/wie-erhal…
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