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@Ruhrnalist@mastodon.social

2026-10-16 06:21 UTC

@chrisstoecker@mastodon.social Im GModG gibt es Vorgaben für den Mieterschutz. Wer als Eigentümer einer vermieteten Immobilie eine neue Öl- oder Gasheizung installiert, muss einen Teil der Kosten tragen. Ab 2028 zahlen Vermieter 50 % der Netzentgelte und 50 % des anfallenden CO2-Preises für den Betrieb der Heizung. Ab 29 muss der Vermieter auch noch 50 % der Kosten für die Bio-Treppe für 3 Stufen der Bio-Treppe zahlen, also insgesamt 15 % der Kosten für biogene Brennstoffe.

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