Post #3788533
2026-07-13 15:51 UTC
🤮 „Die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) müssen nach einem Gerichtsbeschluss eine Werbekampagne des rechtspopulistischen Portals Nius fortsetzen. Das habe das Berliner Verwaltungsgericht in einem Eilverfahren auf Antrag des Portals entschieden, teilte ein Gerichtssprecher mit. Nius habe »Anspruch auf gleichen und diskriminierungsfreien Zugang zu den Werbeflächen der BVG«, hieß es zur Begründung.“ https://www.zeit.de/gesellschaft/2026-07/bvg-werbung-nius-rechtes-portal-gericht
Replies (3)
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@maikek@fedifreu.de 2026-07-13 16:03
@marthadear@zirk.us Immer wieder anzeigen, egal. Die @BVG_Info@mastodon.social hat doch eigentlich Hausrecht, oder?
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@marthadear@zirk.us 2026-07-13 15:54
nius hat also anspruch auf diskriminierungsfreien zugang zu werberflächen, aber wir haben keinen anspruch nicht durch nius-hetze diskriminiert zu werden. läuft echt in diesem land.
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@Magic_Cauldron@treehouse.technopagans.de 2026-07-14 06:10
@marthadear@zirk.us Äh..was?!