Post #3744988
2026-07-11 18:36 UTC
Sie nannte auch einen großen qualitativen Unterschied zwischen dem Bericht des Verfassungsschutz (im Eilverfahren durch das Kölner Verwaltungsgericht als nicht stichhaltig auf Eis gelegt) und dem AFD-Gutachten der GFF:
Der Verfassungsschutz darf keine Reden von gewählten Bundestagsabgeordneten auswerten, nach einem Urteil des Verfassungsgerichts (ging damals um Ramelow). Die GFF tat dies. Und hat daraus einiges verfassungswidriges gefunden.
Mir war das neu. Und es macht Hoffnung.
Replies (0)
No replies.