Post #3726929
2026-07-10 12:02 UTC
Das ist nur grenzwertig zutreffend.
Die Ausstellung des Totenscheins müssen die Hinterbliebenen z.B. immer privat bezahlen.
Begründung: die Versicherung endet mit dem Tod
Replies (1)
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@catflyhigh@troet.cafe 2026-07-10 12:27
@Fotodrachen@nrw.social Naja, ich erinner mich noch genau daran, daß bis zum Jahr 2004 die gesetzlichen Kassen (oder zumindest die AOK) Sterbegeld ausgezahlt haben. Rein theoretisch und praktisch ging das also mal.