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@fahrradfalko@hessen.social

Post #3725045

2026-07-10 20:50 UTC

„Sehr geehrter Herr…, Eine Überprüfung der Sach- und Rechtslage am fraglichen Standort ergab, dass Ihre Einwendungen korrekt sind und eine Änderung der bestehenden Beschilderung notwendig ist. Ich werde deshalb zeitnah veranlassen, dass die entsprechende Zusatzbeschilderung beseitigt und Radfahrenden das Einfahren entgegen der Einbahnstraße auch durch Zusatzzeichen unter den Zeichen 267 StVO möglich gemacht wird.“ 😍

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