Post #3715774
2026-07-10 11:44 UTC
"Leistungen, deren medizinischer Nutzen nicht erwiesen ist, werden künftig nicht mehr erstattet. Darunter fallen Homöopathie und Hautkrebsscreenings, auf die gesetzlich Versicherte bisher alle zwei Jahre Anspruch hatten."
Hautkrebsscreenings und Homöopathien in einem Satz zu nennen, halte ich aber auch für gewagt ...
https://www.sueddeutsche.de/politik/gesetz-gkv-beitraege-auswirkungen-li.3513392 (SZ+)
Replies (0)
No replies.