Post #3664587
2026-07-08 05:15 UTC
Nach einem Referentenentwurf des #BGM soll folgendes:
"Damit die Facharztgruppen nicht durch eine ggf
bestehender Nachzahlungspflicht belastet werden, ist die
Angemessenheitsprüfung für psychotherapeutische
Leistungen in § 87 Abs. 2c S. 8 zu streichen"
Das ist die faktische Rauswurf der #psychtherapie aus der #GKV da die Vergütung für sie auf Null gesenkt werden kann. Dann werden die Praxen keine #Kassenleistungen mehr anbieten.
#Gesundheitspolitik wo das gemeine Volk verrecken kann.
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