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@m4nuel@sueden.social

Post #3635505

2026-07-06 16:25 UTC

@XR_Nuernberg_sunny2@mstdn.social @edithmair1@social.tchncs.de @evawolfangel@chaos.social @ePD5qRxX@mastodon.online Das wäre aber nicht zielführend. Denn gerade bei der Umsatzsteuer sind alle Beteiligten potentiell zu prüfen. Gerade wenn der, der übernachtet, Vorsteuerabzug geltend macht.

Replies (1)

  • @m4nuel@sueden.social @edithmair1@social.tchncs.de @evawolfangel@chaos.social @ePD5qRxX@mastodon.online Also, wer Vorsteuerabzug macht, macht das ja irgendwie geschäftlich, nicht als Privatperson. Und klar müssen die geschäftlichen Finanzen nachgewiesen werden, wenn steuerliche Vorteile in Anspruch genommen werden. Ich kann das als Privatpersonen jedenfalls nicht machen ...

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