Post #3521282
2026-02-28 17:15 UTC
@sinchens_@mastodon.social @Kaddastrophe@norden.social Das Verbot der Addition stand schon in den letzten Versionen ausdrücklich drin. Wenn das anders gehandhabt wurde, entsprach das schon bisher nicht der Regelung.
Die aktuellen Änderungen an der Einleitung der Verordnung bedingen in der Sache direkt keine Verschlechterung der Ermittlung des GdB/GdS. Der Teil der Versorgungsmedizinverordnung, der die Beispiele für Einstufungen und die Merkzeichen enthält, ist komplett unverändert geblieben.
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