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Post #3443204
2026-06-28 07:09 UTC
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§13 StGB
Die staatlichen Akteure haben sowohl den Auftrag wie die Mittel und Möglichkeiten den Schaden an den Büergerinnen und Bürgern abzuwenden.
Das Problem ist nich die fehlende Strafbarkeit, es gibt diese Strafbarkeit.
Es fehlt an der Strafverfolgung, an Staatsanwälten mit Cojones.
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