Post #3397219
2026-06-25 05:25 UTC
Gegnerischer Rechtsanwalt vor Gericht sichtlich konsterniert: "Aber dann dürfte man ja alles sagen!"
Ja. Genau das ist der Punkt!
Alles, was nicht bewusst falsch ist und nicht zur reinen Schmähung ohne jeden Sachbezug verkommt, ist von Art. 5 GG gedeckt.
Seit Jahrzehnten höchstrichterlich durchdekliniert.
Nennt sich: Meinungsfreiheit.
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