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@falk@mastodon.online

Post #3384941

2026-06-20 14:54 UTC

@a32@social.tchncs.de Das geht so lange gut, bis ein unfreiwillig gefilmter den Brillenträger seine Brille verzehren lässt…. Und jetzt weniger polemisch: selbstverständlich darf (muss) der Arbeitgeber dafür sorgen, dass seine Arbeitnehmer nicht die Grundrechte der KundInnen verletzen. Geht’s noch?

Replies (1)

  • @a32@social.tchncs.de 2026-06-20 17:40

    @falk@mastodon.online Er hat ja gesagt, dass er nicht filmt und dass ich das an einer Lampe erkennen würde, wenn er es tun würde. Ich habe ihm gesagt, dass es sicher Möglichkeiten gibt, die Lampe anders auszuschalten. Dem Vorgesetzten gegenüber habe ich gesagt, dass das mit Überwachungsdruck von Kamera(-attrapen) vergleichbar ist.

    Open ##3384942