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@discobiker@urbanists.social

Post #3236334

2026-03-11 07:59 UTC

@ADFC_Hagen@nrw.social Tatsächlich ist das "Radfahrer absteigen" Schild doch hier so ungültig, da es nur mit einen konkreten Verbotsschild (z.B. Fußgängerweg) kombiniert werden kann, oder? VZ101 ist kein Verbotsschild.

Replies (1)

  • @ADFC_Hagen@nrw.social 2026-03-11 21:29

    @discobiker@urbanists.social Darüber, dass "Radfahrende absteigen" an Baustellen nicht mehr genutzt werden soll, kann man in einer ruhigen Minute dann mal separat diskutieren. Ach so, und nein, man braucht es nicht mit einem konkreten Verbotsschild zu kombinieren, denn wenn Radfahren verboten ist, braucht man nicht extra Absteigen einzufordern. Fußwegschild analog. Aber alleine hat es wohl auch wenig zu sagen. Scheint eher Empfehlungscharakter zu haben . Vielleicht soll das Haftung verhindern.

    Open ##3236335