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Post #3177800
2026-06-07 18:23 UTC
"[...] Zuletzt hat die Autobahn GmbH des Bundes, Niederlassung Nord, mit E-Mail vom 18. Juli 2025 gegenüber dem Bezirksamt Bergedorf und zuvor bereits dem LSP und dem Staatsrat für Sport mitgeteilt, eine Nutzung der A 25 - wie bereits auch für die Veranstaltung im Jahr 2025 - abzulehnen. Temporäre Sperrungen auf Autobahnen werden von der Autobahn GmbH äußerst restriktiv behandelt und scheinen bisher nur möglich, wenn diese als Kundgebung / Demonstration angemeldet sind, wie z.B. die Fahrradsternfahrt, oder bei der Ausfahrt zum Motorradgottesdienst, dem sog. „Biker-Konvoi“. [...]
Die IRONMAN Germany GmbH hat auf Anfrage des LSP zu dem Beschluss der BV Bergdorf mit E-Mail vom 18. Juli 2025 erklärt, dass auch für sie als Veranstalter die Nutzung der A 25 die favorisierte Lösung wäre.[...]"
#IronmanHamburg
https://bv-hh.de/bergedorf/documents/ironman-2026-in-den-vum-nur-bei-mitnutzung-der-bab-a25-stellungnahme-der-behoerde-fuer-inneres-und-sport-206933
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