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Post #3175875

2026-05-25 17:14 UTC

@danyow@norden.social @cocoafrog@hachyderm.io Zum Befestigen der Kabel an der Außenwand um das Auto zu laden (also nur für Deinen Fall, nicht Joachims) habe ich heute gelesen, dass §554 BGB u.a. Ladetechnik explizit privilegiert (§554 wurde 2020 dahingehend geändert). Da könntest Du ggf. nochmal nachfragen, ob bzw. wie Dein Vermieter das erlauben würde … https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__554.html

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