Post #3140537
2026-05-07 05:30 UTC
@patrislav@chaos.social das Konstrukt sieht aus als fiehle es unter Artikel 4 DSA
Ggf. muss der Verein sich als Telekommunikationsanbieter bei der BNetzA registrieren.
Soweit ich das Thema noch im Kopf habe gibt es jetzt dann EU sowieso keine Störerhaftung mehr.
Aber schau mal ob in Digital Services Act die Artikel 4 - 8 auf deine Idee passen
Replies (1)
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@patrislav@chaos.social 2026-05-07 05:55
@bithive@social.tchncs.de danke! wie viel Overhead ist es, formell ein Telekommunikationsanbieter zu sein bzw. welche Auflagen muss man erfüllen?