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@uweb@troet.cafe

Post #3116323

2026-05-13 16:46 UTC

@gerichteSH@social.schleswig-holstein.de Bei 1,7 Promille hätte man vermutlich auch bei einem trainierten Trinker ohne weiteres die Fahruntüchtigkeit merken müssen - insbesondere wenn man darauf geschult wurde. Aber unabhängig vom Alkohol: Bei 48 Stunden nicht geschlafen nur die Weiterfahrt für 30 Minuten zu untersagen ist m.E. schon eine sträfliche Pflichtverletzung.

Replies (1)

  • @uweb@troet.cafe 2026-05-13 17:10

    @gerichteSH@social.schleswig-holstein.de Zumal von einem Fahrzeug, das 250 km/h erreicht eine deutlich größere potenzielle Gefahr ausgeht als von einem das z.B. mit Mühe die Hälfte schafft. https://muenchen.social/@joerg_spengler/116293901069631141

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