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@die_sojo@nrw.social

Post #2949458

2026-05-09 23:05 UTC

@Kanzleipony@plushies.social Das ist ein schöner Merksatz, hopps :) Außerdem gibt es noch einen Unterschied zwischen Schiffen und „anderen Schwimmkörpern“, wozu bspw. Gaststättenschiffe gehören, die sich zwar Schiffe nennen, rechtlich aber keine Schiffe sind. Sagt das OVG Hamburg. Und die müssen es wissen, haben schließlich alles vor der Tür – Boote, Schiffe, andere Schwimmkörper und Gaststätten.

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