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@audin@nerdculture.de

Post #2939872

2026-05-19 10:38 UTC

Scheiße, kein Sonderkündigungsrecht nach TKG §60, weil es sich um eine Business-Glasfaser von DG und nicht um ein consumer Produkt handelt. das TKG spircht von Verbrauchern, darunter fällt B2B nicht. Dummer weise habe ich 2021 einen 60 monats vertrag (wegen förderung) abgeschlossen. Dann ist 2 1/2 jahre nix passiert bis endlich gebaut wurde. die avisierte statische v4 gab es entgegen der Aussage des VP dann doch nicht zubuchbar, dafür mußte ich dann 2023 einen Vertragswechsel machen. Nach BGH Urteil beginnt die vertragslaufzeit mit vertragsunterzeichnung und nicht mit Tag der aktivierung. Für mich also Februar 2021 und für DG August 2023. jetzt ziehe ich um, am neuen Wohnort gibts keine Glasfaser und die bestehen auf Vertragsende August 2028 und ich soll bis dahin so in etwa 3500 Euro zahlen um aus dem Vertrag zu kommen. Verdammte hacke.

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