Post #2920771
2026-04-03 07:37 UTC
@Hufnagel@mastodon.de @hobo_ahoi@mastodon.social @strigga_@mastodon.social @filmfacts@social.tchncs.de Aber genau das ist der Fall. Ein Richter (oder mehrere) entscheidet, ob überhaupt die zur Last gelegte Tat strafwürdig ist. Es ergibt sich dann ein Freispruch oder eine Verurteilung. Und erst dann wird bestimmt, welcher Art und wie hoch die Strafe ist. Richtlinien dazu stehen im Gesetz. Bspw. das Vergehen abc wird mit mindestens x und schlimmstenfalls y Euro oder Gefängnisstrafe nicht unter z belegt. Aber das ist kein muss. 1/2
Replies (1)
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@Hammerwell@troet.cafe 2026-04-03 07:42
@Hufnagel@mastodon.de @hobo_ahoi@mastodon.social @strigga_@mastodon.social @filmfacts@social.tchncs.de 2/2 Oft liest man, die Staatsanwaltschaft forderte x aber der Richter folgte dem nicht. Zusätzlich gibts oft noch Revisionsmöglichkeiten. Quasi Einholung einer Zweitmeinung. Dazu ist ggf. wichtig zu wissen, dass es im deutschen Recht, im Gegensatz zur USA bspw, keine Präzedenzfälle gibt. Man kann zwar im Prozess auf vorheriges verweisen, aber es existiert kein Entscheidungszwang.