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@truls46@mastodon.social

Post #2904624

2026-04-28 06:37 UTC

@v_d_richards@literatur.social Art.3,Abs.3 finde ich auch ziemlich schwierig. Wenn die politische (oder religiöse Überzeugung) eines Menschen dazu führt, dass anderen Menschen zu Schaden kommen, ist meiner Meinung nach die Grenze erreicht, wo diese eben doch "benachteiligt" werden dürfen. Aber ignorieren (stummschalten, blockieren)fällt vermutlich nicht unter "benachteiligen".

Replies (1)

  • @truls46@mastodon.social Das ist das umfangreiche Thema der praktischen Konkordanz. Wenn die Grundrechte des einen, die Grundrechte des anderen tangieren, und welche Auswirkungen das auf die Gesetzgebung hat und wie Ausgleich geschaffen wird. Es gibt viele Rechte, die miteinander kollidieren. Grundrechte sind, bis auf Artikel eins, auch nicht unbeschränkbar. Aber das auszuführen wäre eine Einführungsstunde in Staats-und Verfassungsrecht, die dann für Toots doch etwas zu umfangreich ist😅

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