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@MartinK@gruene.social

2026-07-29 15:22 UTC

@ADFC@mastodon.social Bitte berücksichtigt beim Fragenkatalog den § 2 Abs. 5 S. 1 StVO: „Kinder bis zum vollendeten achten Lebensjahr müssen, #Kinder bis zum vollendeten zehnten Lebensjahr dürfen mit Fahrrädern Gehwege benutzen.“. Es gibt in wenigen Städten jeweils wenige Möglichkeiten, wo 10-13jährige gefahrlos #Fahrrad fahren können. Im Gegenteil, es ist überall in unserem großen Land lebensgefährlich z. B. zur Schule zu fahren.

Replies (1)

  • @bit_ou@hessen.social 2026-07-29 17:43

    @MartinK@gruene.social @ADFC@mastodon.social in der Jugendumfrage werden Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene zwischen zehn und zwanzig Jahren angesprochen.

    Open ##4322064