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@ramichaelseidlitz@mastodon.cloud

Post #2792610

2026-05-19 12:22 UTC

Zum Abschluss von Verträgen über WhatsApp OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 05.05.2026, 9 U 27/25 Vertragsangebot per WhatsApp gilt als Antrag unter Abwesenden. Antrag unter Abwesenden kann nur bis zu dem Zeitpunkt angenommen werden, in welchem der Antragende den Eingang der Antwort unter regelmäßigen Umständen erwarten darf. Vertragsannahme nach 31 Tagen ist zu spät, da Annahmefrist abgelaufen war. https://ordentliche-gerichtsbarkeit.hessen.de/presse/vertragsangebot-per-whatsapp-gilt-als-antrag-unter-abwesenden

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