Post #2777149
2026-05-11 05:32 UTC
@ralphstark@nrw.social
Jeder Unternehmer mit Kundenverkehr muss angemessenen Parkraum für seine Kundschaft schaffen, ist das räumlich nicht möglich muss er einen Betrag zahlen.
Warum wird das nicht bei Vermietern, Haus/Wohnungseigentümern umgesetzt? Z.B. als Zusatz zur Grundsteuer?
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