Post #2734723
2026-05-11 09:10 UTC
@larsmb@mastodon.online Ab einem Jahreseinkommen von 277.826 zahlt man nach Einkommenssteuergesetz 32a einen Steuersatz von 45 %. Der Steuerssatz wird umgangssprachlich als Reichensteuer bezeichnet. Da steht die SPD nicht alleine. Und Armensteuer wäre sicher der falsche Begriff. Den Satz könnte man sicher verfassungskonform auf 48 oder 49 % erhöhen. Das wird nur die Vermögensungleichheit nicht ändern.
Replies (1)
-
@larsmb@mastodon.online 2026-05-11 09:14
@byggvir@nrw.social Mir gefällt auch die umgangssprachliche Nutzung nicht, weil auch diese das Ablenkungsmanöver aufrechterhält und - meiner Meinung nach - Absicht ist. Man streitet sich innerhalb der Arbeiter*innenklasse, anstatt auf die 0,1% zu gucken. Dein letzter Satz ist der Punkt: Einkommen aus Lohnarbeit sind nicht der kritische Punkt, weder zur Finanzierung noch zur Ungleichheit. Bevor noch mehr Arbeitslohn besteuert wird sollten wirklich mal hohe 8+ stellige Vermögen dran.