Post #2685125
2026-02-07 12:31 UTC
@jakob_thoboell@kirche.social Ich habe auch so ein Stück Radweg, das ich konsequent und bewusst regelwidrig nicht nutze:
Im Ort Fußweg mit Radfahrer frei. Klar, da sowieso auf der Straße. Wird am Ortsschild benutzungspflichtig. Gut und breit, aber Bordstein schlecht abgesenkt, saugefährlich mit dem Lastenrad rauf zu kommen. Nach 200m am nächsten Ortsschild direkt hinter einer Kurve wird es Fußweg ohne Freigabe, zurück auf Straße wieder saugefährlich. 😬
@enemyscout@norden.social @Karin@norden.social
Replies (1)
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@jakob_thoboell@kirche.social 2026-02-07 12:55
@Dadmin@mastodon.social Auffahrt nicht zumutbar. also keine Nutzungspflicht trotz VZ 240. siehe VwV. Mit dem Lastenrad sowieso. @enemyscout@norden.social @Karin@norden.social