Post #2680730
2026-04-04 12:18 UTC
@midor@mastodon.social soweit ich weiß ist die Wehrüberwachung die Grundlage für die Datenweitergabe an die Bundeswehr und die persönlichen Meldepflicht. Kann mich nur wundern, wenn diese nicht mit aktiviert wurde. Vielleicht erfolgt die Meldung nun auf anderer Grundlage (BMG Änderung)? Oder es sind nur diejenigen betroffen, die sich freiwillig melden?
In jedem Fall ist die Situation nicht dramatischer als vor Aussetzen der Wehrpflicht.
Der Artikel hätte all dies erklären können, tut dieser aber nicht.
Replies (1)
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@midor@mastodon.social 2026-04-04 12:51
@Nefex@ruhr.social Seit 2011 gilt § 24 WPflG nur noch im Spannungs- oder Verteidigungsfall. Vielleicht hattest Du das nicht auf dem Schirm. Es ging im Artikel auch nicht darum, ob’s dramatischer als vorher war, sondern was das aktuelle Gesetz in der Konsequenz bedeutet.