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@maciek@kanoa.de

Post #2653027

2025-05-31 22:21 UTC

@padeluun Die Bildbeschreibung aus dem Tusky (Client auf Android) beschreibt die Kamera im Bild so: (gekürzt) ...... "Auffällig ist jedoch etwas anderes: Über dem Bildschirm ist eine kleine Kamera mit rot leuchtender LED montiert – ein Hinweis darauf, dass hier möglicherweise eine Zuschauer*innen-Erfassung oder sogar Gesichtserkennung erfolgt. Das könnte z.B. genutzt werden für: • Besucher*innen-Zählung • Blickrichtungserkennung (um zu messen, ob jemand die Werbung ansieht) • Alters- oder Geschlechtsschätzung (z. B. zur Zielgruppenanalyse) Datenschutzrechtlich ist so etwas nur erlaubt, wenn: • klar und deutlich darauf hingewiesen wird • keine biometrischen Daten gespeichert werden • und die Zweckbindung nachvollziehbar ist Ein solcher Hinweis ist auf dem Bild nicht erkennbar – das kann problematisch sein. Werbebildschirme mit versteckter Kamera sind oft rechtlich fragwürdig und können als heimliche Beobachtung gewertet werden (§ 6b BDSG / Art. 5 DSGVO)."

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