Post #2653027
2025-05-31 22:21 UTC
@padeluun
Die Bildbeschreibung aus dem Tusky (Client auf Android) beschreibt die Kamera im Bild so: (gekürzt)
......
"Auffällig ist jedoch etwas anderes:
Über dem Bildschirm ist eine kleine Kamera mit rot leuchtender LED montiert – ein Hinweis darauf, dass hier möglicherweise eine Zuschauer*innen-Erfassung oder sogar Gesichtserkennung erfolgt.
Das könnte z.B. genutzt werden für:
• Besucher*innen-Zählung
• Blickrichtungserkennung (um zu messen, ob jemand die Werbung ansieht)
• Alters- oder Geschlechtsschätzung (z. B. zur Zielgruppenanalyse)
Datenschutzrechtlich ist so etwas nur erlaubt, wenn:
• klar und deutlich darauf hingewiesen wird
• keine biometrischen Daten gespeichert werden
• und die Zweckbindung nachvollziehbar ist
Ein solcher Hinweis ist auf dem Bild nicht erkennbar – das kann problematisch sein. Werbebildschirme mit versteckter Kamera sind oft rechtlich fragwürdig und können als heimliche Beobachtung gewertet werden (§ 6b BDSG / Art. 5 DSGVO)."
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