Post #2634227
2026-05-10 23:39 UTC
From KVB:
Ein genereller Anspruch auf Beförderung von Hunden besteht nicht. Im Zweifel entscheidet der Fahrer bzw. die Fahrerin, ob das Tier mitgenommen wird. Ausgenommen sind ausgewiesene Begleithunde für Schwerbehinderte. Hunde, die mitfahren, müssen in Bus oder Bahn kurz angeleint werden. Hunde, die Mitreisende gefährden können, müssen zudem ein Maulkorb tragen. Die Tiere dürfen nicht auf Sitzplätzen untergebracht werden.
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