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@MichaelChrist@gruene.social

Post #2600077

2026-05-09 18:17 UTC

Beispiel: In 2025 wurde die Landesbauordnung novelliert. Für Freiflächen-PV-Anlagen braucht man keine Baugenehmigung mehr. Man spart damit ca. zwei Jahre an Genehmigungsprozessen ein. Ein spitzfindiger Beamter im Ministerium interpretierte das Gesetz aber so, dass da zwar PV-Anlage steht, aber ja nicht Zaun. Also hat dieser Beamte den Behörden weitergeben, dass man für den notwendigen Zaun um die PV-Anlage aber doch eine Baugenehmigung bräuchte und man deshalb keine zwei Jahre einspart. 2/2

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