Post #2562043
2026-05-07 16:18 UTC
@matzekult@chaos.social
Das könnte auch ungeahnt die Kreativität beflügeln. Sie schreiben ja nicht vor, *wie genau* die Hymnen vorzuspielen seien, oder?
Auf die Verhandlungen wegen
> Das Ministerium verwies dabei auch auf einen Paragraphen im Strafgesetzbuch (§90a StGB Verunglimpfung des Staates und seiner Symbole), auf dessen Einhaltung zu achten sei.
bin ich schon gespannt. 🍿
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