Post #2534032
2026-04-04 21:15 UTC
@DIEZEIT@flipboard.com Moment! Das ja noch krasser! Ich muss quasi einen Ausreiseantrag stellen!? Geht es euch noch gut!? @Bundesregierung@social.bund.de @Bundeswehr@social.bund.de
Zitat § 3 Absatz 2 #Wehrpflichtgesetz:
Männliche Personen haben nach Vollendung des 17. Lebensjahres eine Genehmigung des zuständigen Karrierecenters der Bundeswehr einzuholen, wenn sie die Bundesrepublik Deutschland länger als drei Monate verlassen wollen, …
https://www.gesetze-im-internet.de/wehrpflg/__3.html
Replies (1)
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@sichtwechsel@norden.social 2026-04-04 22:46
@mmeese@nrw.social @DIEZEIT@flipboard.com @Bundesregierung@social.bund.de @Bundeswehr@social.bund.de Genehmigung erforderlich? Kann also abgelehnt werden? ne, nicht wirklich... Fassungslos