Post #2522223
2026-05-11 15:54 UTC
Sozialpolitik im Nationalsozialismus:
"Ab 1938 wurde das kassenärztliche Recht auf Arbeitsunfähigkeitsschreibung eingeschränkt. Ein an Magengeschwüren leidender Arbeiter sei nicht arbeitsunfähig, außer die Geschwüre bluteten oder neigten zum Durchbruch. EKG-Untersuchungen seien auf ein Mindestmaß zu beschränken und der Patient bleibe bis zum Eingang des Befundes arbeitsfähig. „Bei Anlegung eines so strengen Maßstabes kann es vorkommen, dass es auch Gefallene in der Heimat gibt.“" (Wikipedia)
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