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@fabian@mainz.social

Post #2516289

2025-03-09 09:01 UTC

@flugarzt@muenchen.social Das stimmt so nicht. Die 60 Milliarden waren kein im GG verankertes Sondervermögen. 2021 hatte der Bund aufgrund von Corona eine Notlage erklärt. Die Schuldenbremse erlaubt in solchen Fällen die kurzfristige Ausweitung von Kreditermächtigungen. Später sollten die nicht vollständig genutzten Kreditermächtigungen dann zur Finanzierung vom Klimaschutzmaßnahmen genutzt werden. Das hat das BVerfG als nicht zulässig erklärt.

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