@ramichaelseidlitz@mastodon.cloud
Post #2516208
2026-05-13 11:07 UTC
Wer auf seiner Website einen KI-Chatbot zur Kommunikation mit Kund:innen einbindet, muss sich dessen Falschangaben (hier unzutreffende Berufsbezeichnungen) als eigene zurechnen lassen.
OLG Hamm, Urteil vom 12.05.2026, 4 UKl 3/25, Revision zugelassen
https://www.justiz.nrw.de/presse/2026-05-12
Replies (1)
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@luap42@chaos.social 2026-05-13 19:46
@ramichaelseidlitz@mastodon.cloud ich sehe genau den Fall schon in einer Schwerpunktsprüfung* kommen 😅 * Der Schwerpunkt heißt "Geistiges Eigentum - Digitalisierung - Wettbewerb" und umfasst sowohl das Recht der neuen Technologien als auch das Lauterkeitsrecht