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@ramichaelseidlitz@mastodon.cloud

Post #2516208

2026-05-13 11:07 UTC

Wer auf seiner Website einen KI-Chatbot zur Kommunikation mit Kund:innen einbindet, muss sich dessen Falschangaben (hier unzutreffende Berufsbezeichnungen) als eigene zurechnen lassen. OLG Hamm, Urteil vom 12.05.2026, 4 UKl 3/25, Revision zugelassen https://www.justiz.nrw.de/presse/2026-05-12

Replies (1)

  • @luap42@chaos.social 2026-05-13 19:46

    @ramichaelseidlitz@mastodon.cloud ich sehe genau den Fall schon in einer Schwerpunktsprüfung* kommen 😅 * Der Schwerpunkt heißt "Geistiges Eigentum - Digitalisierung - Wettbewerb" und umfasst sowohl das Recht der neuen Technologien als auch das Lauterkeitsrecht

    Open ##2792209