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@Utneighbourofet@freiburg.social

Post #2512203

2026-05-06 06:48 UTC

@samsteiner@swiss.social Bin kein Spezialist, aber ich denke rechtlich ist da nichts zu machen, wegen der ausgehenden Gefahr. Aber so zu sagen Verfahrensfehler. Wenn ich das richtig verstanden habe, wäre eigentlich zwischen dem "1. Unfall" und dem Entfernen genügend Zeit gewesen der Informationspflicht zu den Bauarbeiten nachzukommen. Ein Vermieter dürfte auch i d Schweiz nicht unangekündigt auf vermietetes Areal eindringen dürfen, außer bei Gefahr im Verzug. Aber das ist der Trump'sche Stil der immer mehr um sich greift. "Sollen sie halt klagen wenns nicht passt" Der Aufwand wäre aber weder für die Gerichte noch für die Kläger zu bewältigen. Was das Arbeitsenergie und Kosten hätte, bei geringem Erfolg auf "echte Strafe". "Kleine" Kosten werden hingenommen, im Gegenzug keine Einspruchsmöglichkeit. Interessant wäre mal öffentlich darüber zu diskutieren, davon haben bestimmt schon immer mehr mitbekommen. Dieser "Gutsherrenstil" ist eine echte Gefahr für unsere Gesellschaft. Extrem ausgedrückt: am Ende dürfen wir wieder "Sch****" fressen, wie es teilweise Gutsherren zur Zeit der Leibeigenschaft als Strafe anordneten.

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