Post #2479255
2026-03-01 12:33 UTC
@linos@graz.social @kpoe_graz@graz.social
Tatsächlich gibt es das in Graz schon seit 1992(?)
§ 1
Auf allen Gemeinde- und Landesstraßen im Ortsgebiet der Landeshauptstadt Graz, die in § 2 nicht ausgenommen sind, wird die zulässige Höchstgeschwindigkeit mit 30 km/h festgelegt.
Und diese Ausnahmen gibt's in Helsinki ja auch nach wie vor, so wie ich das verstehe.
Replies (1)
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@linos@graz.social 2026-03-01 12:45
@geka_graz@graz.social @kpoe_graz@graz.social Stimmt, aber die Ausnahmen in Graz sind ja eher die Regel: alle Vorrangstraßen. Das sind mitunter auch enge Straßen mitten in Wohngebieten.