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@geka_graz@graz.social

Post #2479255

2026-03-01 12:33 UTC

@linos@graz.social @kpoe_graz@graz.social Tatsächlich gibt es das in Graz schon seit 1992(?) § 1 Auf allen Gemeinde- und Landesstraßen im Ortsgebiet der Landeshauptstadt Graz, die in § 2 nicht ausgenommen sind, wird die zulässige Höchstgeschwindigkeit mit 30 km/h festgelegt. Und diese Ausnahmen gibt's in Helsinki ja auch nach wie vor, so wie ich das verstehe.

Replies (1)

  • @linos@graz.social 2026-03-01 12:45

    @geka_graz@graz.social @kpoe_graz@graz.social Stimmt, aber die Ausnahmen in Graz sind ja eher die Regel: alle Vorrangstraßen. Das sind mitunter auch enge Straßen mitten in Wohngebieten.

    Open ##2479256