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@quino_schuetz@norden.social

Post #2465790

2026-05-12 17:11 UTC

Gefährlicher Eingriff, d.h. sog. Außeneingriff, nicht bloß Gefährdung, weil zweckfremde Benutzung von Verkehrsmitteln: 👍 Gefährliche Körperverletzung, weil Auto als Waffe: 👍 Beschlagnahme des Führerscheins: 👍 ABER: Wo bleibt die Beschlagnahme der Waffe, d.h. des Autos?! https://www.mopo.de/im-norden/schleswig-holstein/autofahrer-bremst-rennrad-gruppe-aus-14-jaehrige-hamburgerin-schwer-verletzt/

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