Post #2405753
2026-04-01 15:02 UTC
@moeria@norden.social Hoster und/oder Domainhoster anschreiben.
Die finden das vielleicht nicht gut.
Dann verschwindet die Seite. Wird zwar wieder kommen aber tut sicher weh.
Eine überlastete Staatsanwaltschaft wird sich womöglich erst in 1000 Jahren überhaupt damit beschäftigen, wobei unklar ist ob GHB/GBL überhaupt strafbar ist oder nicht nur gegen irgendwelche Lebensmittelgesetze oder so vertößt - aber das wissen wohl nur juristische Expert*innen
Replies (1)
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@Room4x3@chaos.social 2026-04-01 15:05
@moeria@norden.social "G" kann zwar genutzt werden um andere damit auszuknocken, ist allerdings auch sehr weit als Rauschmittel zum eigenkonsum verbreitet. Ich glaub Berliner Clubs haben da vor einigen Jahren eine große "Kein G im Club" Kampagne gestartet. Dabei ging es nicht (nur) um vergiften argloser anderer. Lief halt unter "legal high"