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@nakaner@sueden.social

Post #2403948

2026-04-13 11:37 UTC

Das Amtsgericht hatte ihn nur wegen wegen fahrlässiger Gefährdung des Straßenverkehrs in Tateinheit mit fahrl. Körperverl. zu 120 Tagessätzen und 5 Monate Fahrverbot verurteilt. Die Staatsanwaltschaft hatte Berufung eingelegt. Schon am Amtsgericht hatte sie es als gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr und gefährl. Körperverletzung angeklagt (20 Mon. auf Bewährung, FE-Entzug Sperrfrist 17 Monate, Geldauflage 5000 €). Der Angeklagte hat keine Vorstrafen und Punkte.

Replies (3)

  • @datenhalde@nrw.social 2026-04-13 12:14

    @nakaner@sueden.social Da würde mich doch einmal die Höhe des Tagessatzes interessieren. Anders gesagt: Wie einkommensschwach sich so ein Wohnmobilfahrer hat rechnen lassen...

    Open ##2403949

  • @nakaner@sueden.social der letzte Satz ist leider eine selbsterfüllende Prophezeihung. Solange es in 90% der Fälle heißt: #keinoeffentlichesInteresse oder 'is doch nichts passiert', werden solche Gefährder immer als unbeschriebene Blätter weiter fahren.

    Open ##2403950

  • @nakaner@sueden.social wow. Da war die Staatsanwaltschaft auf zack. Schön zu lesen, dass es das auch gibt. Hast du Details zu dem Vorfall?

    Open ##2403952