2026-04-03 10:20 UTC
@Lassitudor@troet.cafe Könnte mir vorstellen, dass Du ihn auch für diese Ausdrucksweise, die ja auf Deine Behinderung/Krankheit abzielt, wegen verhetzender Beleidigung (§192a StGB) anzeigen könntest. Das ist etwas "teurer" und vielleicht auch erfolgversprechender als eine Anzeige wegen einer "normalen" Beleidigung (§185 StGB). Sprich vielleicht mal mit einem Anwalt drüber, falls Du Dich nicht im Alleingang Anzeige erstatten traust bzw. die Kraft nicht hast. Wichtig: Zumindest die "normale" Beleidigung ist ein Antragsdelikt, d.h. Du musst Strafanzeige und Strafantrag stellen - ich würde vermuten, dass es bei der verhetzenden genauso ist.
Replies (2)
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@Lassitudor@troet.cafe 2026-04-03 10:22
@farbenstau@infosec.exchange Danke für den Tipp.
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@Lassitudor@troet.cafe 2026-04-08 07:48
@farbenstau@infosec.exchange Laut Anwalt nur 200 - 300€. ☹️