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@pink@mk.absturztau.be

Post #2385264

2026-02-19 13:14 UTC

@Kamikazepinguin@chaosfurs.social Du hast 14 Tage Zeit gegen eine Kündigung zu widersprechen ab Ausstellung (also z.B. bei einem Einschreiben ab dem Datum wo der Postbote das eingeworfen hat). Ich würde da Sicherheitsweise einen Anwalt für Arbeitsrecht drüberschauen lassen, viele bieten kostenlose Erstberatungen an (explizit fragen ob die Erstberatung kostenlos ist und was darunter fällt). Ansonsten gibt es in manchen Städten Arbeitsschutz-Vereine die bei sowas kostenlos oder gegen Abschluss einer Mitgliedschaft helfen. (Das erste was ich jetzt so gefunden hatte beim suchen war das hier https://de.trustpilot.com/review/angestelltenhilfe.de bzw https://angestelltenhilfe.de/, vielleicht könnt Ihr euch da mal melden). Auf jeden Fall viel Glück!

Replies (1)

  • @pink@mk.absturztau.be et al ist die kündigung ja "ok", geht nur drum rauszufinden, was als abfindung in dem alter und der betriebszugehörigkeit anzusetzen ist :)

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