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Post #2383265
2026-04-18 05:57 UTC
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jm2ct: Amen Break ist urheberrechtlich ganz anders gelagert. Nach US Copyright Law ist es möglich, Rechte komplett zu übertragen („buy out“). Das hat der Drummer Gregory Coleman damals getan. Übliche Praxis in der US Musikindustrie.
Das Label, das die Rechte an der Aufnahme von „Amen Brother“ hatte, ist m.W.n. pleite gegangen. Es gab und gibt schlichtweg keine Kläger, die ihre Rechte geltend machen konnten/können.
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