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@radiologe@chaos.social

Post #2379806

2026-04-13 12:32 UTC

4/7: Selbst im Gutfall entsteht ein Systemfehler: Die Kasse korrigiert einen Befund in der ePA. Aber bei Ärzt*innen bleiben die falschen Quelldaten im Praxissystem. Zwei Datensätze, die sich widersprechen. Patient*in geht zurück zum*r Ärzt*in wird erneut auf Basis der falschen Daten behandelt. Korrekturen gehören zum*r Urheber*in Alles andere gefährdet Menschen.

Replies (1)

  • @radiologe@chaos.social 2026-04-13 12:32

    5/7: Aber Schritt zurück: Warum hat die Krankenkasse überhaupt Lesezugriff auf medizinische Inhalte der ePA? Kassen sind keine Behandler*innen. Dass der Versicherer weiß, welche Diagnosen und Medikamente seine Versicherten haben, widerspricht meinem Verständnis der ärztlichen Schweigepflicht fundamental. Für Streitfälle gibt es den MDK. Das sollte reichen.

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