Post #2348623
2026-04-28 18:40 UTC
@stolenprivacy@tldr.nettime.org Wichtige Info: Von den Vorschriften des WBVG zum Nachteil des Verbrauchers abweichende Vereinbarungen/Vertragsbedingungen sind unwirksam, § 16 WBVG. Darum gilt das, was ich zuvor geschrieben hatte, auf jeden Fall.
Die Sachen, die ich grade bei Stiftung Warentest gegoogelt habe, kann ich leider nicht beurteilen, da sie alle hinter einer Paywall sind.
Replies (1)
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@stolenprivacy@tldr.nettime.org 2026-04-28 19:04
@hobo_ahoi@mastodon.social Du redest und argumentierst hier ohne valide Prüfungsquellen. Zeige Belege. Verweise auf geltende Urteile, die deine Einschätzung stützen. Oder lerne und hör auf zu behaupten was du mit deinem Rechtverständnis interpretierst. Lies mal die Verträge!