Post #2348617
2026-04-28 14:56 UTC
@stolenprivacy@tldr.nettime.org Ich würde annehmen, dass ein Demenzpatient regelmäßig gar nicht haftet, vgl. § 827 BGB.
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__827.html
Haften tut der, der ihm einen Schlüssel gibt. Sollte man nicht machen, oder?
Replies (1)
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@stolenprivacy@tldr.nettime.org 2026-04-28 16:05
@hobo_ahoi@mastodon.social Nur was tust du wenn du im Pflegeheim dement wirst und deine Haftpflichtversicherung den Versicherungsschutz ablehnt. Dann fliegst du aus dem Heim, ich hab so nen Pflegeheim Vertrag vorliegen. Noch härter ist, dass die Angehörige mit der notariellen Vertretervollmacht in die Haftung kommt.